Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass A._____ um ca. 22:06 Uhr via PFK gemeldet habe, dass sie sich in der Bar X._____ in S._____ befinde, woraufhin die Kantonspolizei sowie eine Patrouille der Stadtpolizei an den genannten Ort ausgerückt sei, wo der Beschuldigte habe angetroffen werden können. Dieser habe sich aufbrausend verhalten und herumgeschrien. Gegenüber der Polizei habe er sich dann zwar ruhig und kooperativ gezeigt, sei aber jedes Mal wütend und ausfällig geworden, wenn ihm die Aussagen von A._____ vorgehalten worden seien (act. 91). Dies passt zum gewonnen allgemeinen Eindruck des Verhaltens des Beschuldigten gegenüber A.___