es an, dass er mich am Arm gepackt hat. Ich muss noch erwähnen, dass ich während der Fahrt dem Bruder von B._____ angerufen habe, um mit ihm abzuklären, wie es nun weitergeht mit B._____», act. 173 f.). Schliesslich verzichtete A._____ auf naheliegende Mehrbelastungen, führte sie beispielsweise aus, dass er sie zwar an den Haaren gezogen, aber sogleich wieder losgelassen habe und ihr dabei keine Haare ausgerissen habe (act. 175). Motive für eine Falschbelastung sind keine ersichtlich, insbesondere gibt A._____ an, dass sie trotz mehrerer Vorfälle mit dem Beschuldigten immer wieder Mitleid mit ihm gehabt habe (act. 176).