So konnte sie die Ereignisse des Tages chronologisch und detailliert wiedergeben. Ihre Schilderungen enthalten zahlreiche Einzelheiten, wie beispielsweise, welche Worte der Beschuldigte wählte («steig sofort ein, steig sofort ein», «du Schlampe, ich bringe dich um», «ich bringe dich und mich um», act. 174 f.) sowie Zeitund Ortsangaben (der Beschuldigte habe ihr auf der Höhe des Bahnhofes ins Steuerrad gegriffen; sie habe ihn zwischen 16.00 und 17.00 Uhr in der Psychiatrischen Klinik D._____ abgeholt; um ca. 22:00 Uhr habe sich der Vorfall auf dem Parkplatz ereignet, act. 173 f.). Ihre Aussage wirkt insgesamt weder einstudiert noch konstruiert. Dies ergibt sich bereits daraus, dass A.___