So gab sie im Kern konstant wieder, dass sie am Nachmittag vor dem Ereignis den Beschuldigten in der Psychiatrischen Klinik D._____ abgeholt habe und dass er gleichentags von seinen Eltern aus der Wohnung geworfen worden sei, wobei sie sich dann um ihn gekümmert habe. Ferner führte sie jeweils gleichbleibend aus, dass sie sich im Nachgang zum Vorgefallenen in die Bar begeben habe, um Hilfe zu holen, da er ihr Mobiltelefon an sich genommen habe. Dabei erwähnt sie auch immer wieder die Frau, welche in der Bar gearbeitet habe und die ihr schliesslich geholfen bzw. sich um sie gekümmert habe (act. 194.7, 362; Protokoll, S. 12).