Die von Anfang an eingestandenen Erinnerungslücken von A._____ lassen sich mit dem Zeitablauf und dem daraus folgenden Verblassen der Erinnerungen begründen und vermögen im Übrigen die Glaubhaftigkeit der Aussagen von A._____ nicht in Zweifel zu ziehen. So gab sie im Kern konstant wieder, dass sie am Nachmittag vor dem Ereignis den Beschuldigten in der Psychiatrischen Klinik D._____ abgeholt habe und dass er gleichentags von seinen Eltern aus der Wohnung geworfen worden sei, wobei sie sich dann um ihn gekümmert habe.