Panisch sei sie dann in die Bar gerannt, wobei er ihr nachgelaufen sei, obwohl er dort ein Hausverbot habe. Die Chefin der Bar habe ihn dann aus der Bar getrieben und A._____ habe in der Bar herumgefragt, ob jemand die Polizei verständigen könne, wobei niemand reagiert habe. Erst die Chefin, welche zuvor damit beschäftigt gewesen sei, dass der Beschuldigte die Bar verlasse, sei dann zu ihr gekommen (act. 173 ff.). - 21 -