3.7.2. Der Beschuldigte hat A._____ am Morgen des 23. Dezember 2019 wiederholt gegen den Bauch, den Kopf sowie das Gesicht geschlagen und auch nicht damit aufgehört, als diese bereits am Boden lag. Fluchtversuche von A._____ aus der Wohnung scheiterten. Ihre Fortbewegungsfreiheit war - 13 -