auf sich aufmerksam machen können, was sie nicht getan habe, so führt dieser Umstand nicht zur Annahme, A._____ sei freiwillig über mehrere Stunden hinweg in der Wohnung des Beschuldigten verblieben. Schliesslich kann dem Beschuldigten nicht geglaubt werden, er habe die Türe nur versehentlich, quasi aus Gewohnheit, abgeschlossen. Das Gegenteil ist der Fall, wovon seine eignen tatnahen Aussagen und späteren WhatsApp-Nachrichten zeugen. Mithin hat er die Türe abgeschlossen, damit A._____ die Wohnung während seiner Anwesenheit nicht hat verlassen können.