A._____ hat den Ablauf der Vorkommnisse spezifisch und unter Anführung verschiedener Details geschildert. Dabei verzichtete sie – auch anlässlich ihrer späteren Einvernahmen – auf naheliegende Mehrbelastungen. So gab sie an, dass der Beschuldigte ihr mit dem Messer keine Schnittverletzungen zugefügt habe (act. 178) und verneinte auch die Frage, ob der Beschuldigte sie gegen den Kopf getreten habe (act. 179). Darüber - 10 -