Ihre tatnahen Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 5. März 2020, auf welche in erster Linie abzustellen ist, sind für das Obergericht sodann schlüssig und nachvollziehbar. Ihre Ausführungen zur Tat erfolgten nicht einstudiert und wirken als Ganzes in sich stimmig. Ferner weisen ihre Schilderungen keine relevanten Widersprüche auf. Ihre Ausführung bezüglich der Gewaltanwendung ist im Kern sehr bildlich und sie konnte präzise beschreiben, wie sie sich bzw. was sie in diesem Moment gefühlt hat («Er hat auch mit dem Messer auf meinen rechten Oberschenkel gedrückt», act. 178; «Es war sehr stark, ich habe auch Sterne gesehen, es wurde mir schwindlig», act.