Im Rahmen der Berufungsverhandlung wurde A._____ erneut einlässlich einvernommen. Das Obergericht konnte dadurch einen persönlichen Eindruck ihrer Persönlichkeit und ihres Aussageverhaltens gewinnen und Unklarheiten klären. 3.5. 3.5.1. Mit der Vorinstanz ist in Bezug auf den Vorfall vom 23. Dezember 2019 in der Wohnung des Beschuldigten auf die im Kerngeschehen schlüssigen und nachvollziehbaren Aussagen von A._____ abzustellen, welche im Einklang mit den WhatsApp-Nachrichten vom 23. und 24. Dezember 2019 des Beschuldigten an A._____ stehen: