schuldig zu sprechen. Er sei dafür als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. März 2020 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten, Probezeit 3 Jahre, einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse in der Höhe von Fr. 500.00 zu verurteilen und ihm seien die Parteikosten der Privatklägerin zur Hälfte aufzuerlegen. 2.2. Mit Eingabe vom 8. September 2023 teilte der freigewählte Verteidiger mit, dass er den Beschuldigten nicht mehr vertrete. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 wurde dem Beschuldigten eine notwendige amtliche Verteidigung bestellt.