PICO mit 6 Schuss .380 Auto - Munition .357 SIG, 75 Schuss - Munition .380 Auto, 13 Schuss - Munition 9x 19, 21 Schuss - Munition .223, 20 Schuss (ungeöffnet) - Munition .223, 50 Schuss (lose) - Munition GP11, 1 Schuss Über die definitive Rückgabe bzw. die definitive Einziehung der beschlagnahmten Waffen hat die SIWAS im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2’000.00 und den Auslagen von Fr. 128.00, insgesamt Fr. 2'128.00, werden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.