8. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 21 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der versuchten Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB (Dossier 1.3). 2. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen versuchten Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (Dossier 1.1 i.V.m. Dossier 1.2 und Dossier 1.4), - der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB (Dossier 1.1 i.V.m. Dossier 1.5).