Konkret wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. September 2020 wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsrecht zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 2'100.00. Zudem wurde der Beschuldigte während des laufenden Berufungsverfahrens mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten vom 2. März 2023 zu einer – zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsenen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 f.) – unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 100.00