3.4.2. Hinsichtlich der Täterkomponente ist Folgendes auszuführen: Der Beschuldigte ist vorbestraft (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Konkret wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. September 2020 wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsrecht zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 2'100.00.