Das Herunterladen der kinderpornografischen Dateien (Anklageziffer 2) steht mit den vorgenannten Handlungen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang. Es geht dabei um keine nur geringe Menge von Dateien mehr (78 Bild- und Videodateien) und diese beinhalten, wie die Dateinamen zeigen (beispielsweise "[…] torture Pthc […]", "Felixxx Bdsm Pthc Neckfuck […]", "12yo slace girl deep throats […]" oder "Nami 5yo Girl Pt1 Drugged Fucked Ass […]"), teilweise schweren Kindesmissbrauch. Betreffend die Entscheidungsfreiheit und das Motiv kann auf das hiervor Erwogene verwiesen werden.