176, 386 ff.). Gleiches ist bezüglich der Hash-Werte der von der C. gemeldeten und vom Beschuldigten teilweise heruntergeladenen Dateien erstellt (act. 23 f.; vgl. act. 178 oben i.V.m. act. 181, 305 ff.). Ferner räumte der Beschuldigte auch ein, dass er sich mehrere Dateien mit Kinderpornografie angesehen hat (vgl. etwa act. 281 f. Ziff. 29-31, 34, 38, 42, 54).