2.4.2. Der Beschuldigte sagte bei seiner ersten Einvernahme vom 2. Februar 2021 unter anderem aus, er habe kinderpornografisches Material beschafft, wahrscheinlich bei eMule (act. 279 Ziff. 14, 28). Er habe explizit danach gesucht (act. 280 Ziff. 17). Er habe mit dem Suchbegriff CP (Childporn) begonnen und sich dann von den Dateinamen – es gebe einen eigenen Slang dafür – bei der weiteren Suche inspirieren lassen (act. 282 Ziff. 36). Es gebe viele Abkürzungen wie "10yo" für "years old" (act. 282 Ziff. 39). Er habe die Kinderpornos heruntergeladen, in einem anderen Ordner abgespeichert (act. 279 Ziff. 14) und gesichtet (act. 279 ff. Ziff. 14, 31, 38).