2.2. Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 (act. 518) meldete der Beschuldigte Berufung gegen das ihm gleichentags (act. 517) zugestellte Urteilsdispositiv an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 14. Oktober 2022 (act. 592) eröffnet. -8- 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 1. November 2022 verlangte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch (Dispo-Ziffer 2) und eine dementsprechende Aufhebung der Ziffern 3 bis 8 des angefochtenen Urteils. 3.2. Mit Eingabe vom 9. November 2022 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie darauf verzichte, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. Anschlussberufung zu erklären.