der Genitalbereich des Kindes ist ersichtlich;  erwachsene männliche Person penetriert die Scheide eines Kindes weiblichen Geschlechts;  Kind weiblichen Geschlechts, auf dem Bett liegend, hält sich einen weissen Vibrator an den entblössten Schambereich; in einer weiteren Szene nimmt selbiges Kind den erigierten Penis einer nackten männlichen Person in den Mund (Videodatei). Der Beschuldigte wusste, dass er im Besitz besagter Dateien war, und wollte diese auch besitzen, um sie anschauen zu können.