Gegenstand Pornografie -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob gegen den Beschuldigten am 19. April 2022 folgende, hier auszugsweise wiedergegebene Anklage (vgl. act. 427 ff.): 1. Dossier 1.1 Versuchte Pornografie (Art. 197 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, versucht, Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Art. 197 Abs. 1 StGB, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, zum Eigenkonsum über elektronische Mittel oder sonst wie zu beschaffen.