Hinzukommt, dass an dieser Stelle mehrere Feldwege in die Hauptstrasse einmünden, weshalb dort eine erhöhte Gefahr von Kollisionen mit auf die Hauptstrasse einbiegenden Verkehrsteilnehmern besteht. Ferner befand sich der Beschuldigte im Tatzeitpunkt, kurz vor der Rechtskurve, inmitten eines Überholmanövers eines Rennradfahrers, welchen eine seitliche Kollision mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h in unmittelbare Lebensgefahr hätte bringen können. Trotz aller vorgenannten Umstände ist der Beschuldigte massiv zu schnell gefahren, ohne Rücksicht auf die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, und hat damit rücksichtslos gehandelt.