an der relevanten Stelle in Fahrtrichtung Geltwil einspurig ist und der Beschuldigte unmittelbar in eine steile Rechtskurve hätte einlenken müssen. Das Entgegenkommen anderer Fahrzeuge vorherzusehen und das Risiko einer Kollision zu reduzieren, war dem Beschuldigten zum Tatzeitpunkt sowohl aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit als auch der Unüberschaubarkeit des Gegenverkehrs unmöglich. Auch eine ständige Fahrpraxis ändert daran nichts. Hinzukommt, dass an dieser Stelle mehrere Feldwege in die Hauptstrasse einmünden, weshalb dort eine erhöhte Gefahr von Kollisionen mit auf die Hauptstrasse einbiegenden Verkehrsteilnehmern besteht.