situation den Beschuldigten zu einer vorsichtigen Fahrweise unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anhalten müssen. Aus der Videoaufnahme der Geschwindigkeitsmessung sowie dem Rapport der Kantonspolizei Aargau (UA act. 50) geht zwar hervor, dass im Tatzeitpunkt die Verkehrsdichte schwach war und die Hauptstrasse in Muri an derjenigen Stelle, an welcher der Beschuldigte die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, von unbebautem Wiesland umgeben ist. Der Videoaufnahme ist jedoch ebenfalls zu entnehmen, dass die Hauptstrasse -7-