Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 24. Juni 2021 der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 360.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 2'700.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe.