Er habe sie sogar zweimal in der Tiefgarage getroffen. Weiter habe er sich in ihrer Wohnung aufgehalten, als Handwerker den Kühlschrank montiert und Fugen an der Badewanne ausgebessert hätten und als sie (die Beschuldigte) mit den Handwerkern schwere Dinge in den Estrich getragen habe, sei A. mit ihrer Tochter alleine in der Wohnung gewesen und habe ihr etwas gesagt. A. habe ausserdem in einem Brief einen Absatz an ihre Tochter gerichtet, worin geschrieben gewesen sei, dass beim Bau des Hauses kein Asbest verbaut worden sei. Zudem habe A. ihre Tochter einmal ins Treppenhaus des Wohnblocks gelassen, weil die Tochter den Schlüssel nicht dabei gehabt habe und sie (die Beschuldigte) ihr