Die Aussagen der Beschuldigten erweisen sich hingegen teilweise als widersprüchlich. So sagte sie anlässlich der ersten Einvernahme vom 23. Dezember 2020 in Bezug auf die Auseinandersetzung im Vorraum aus, sie sei immer gestanden (UA act. 42), wohingegen sie anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aussagte, sie sei davor ca. zwei Minuten gesessen und habe sich danach wieder hingesetzt (GA act. 123). Weiter sagte sie in der ersten Einvernahme aus, sie habe A. «laut und deutlich» gesagt, er solle ihre Tochter in Ruhe lassen (UA act.