Er beschrieb zudem glaubhaft seine Angst vor einer Corona-Ansteckung (GA act. 120) und schilderte lebensnah, wie er zunächst nicht gemerkt habe, wo die Beschuldigte ihn mit der Spucke getroffen habe, dies jedoch dann festgestellt habe, als er sich auf die Bank gesetzt und seine Hände auf die Beine gelegt habe und in der Folge Desinfektionsmittel auf seine Hose und Hände gesprüht habe (UA act. 36 f., GA act. 119, 121). Weiter hat auch die Zeugin C. den von A. geschilderten Ablauf hinsichtlich seiner Meldung des Anspuckens während der Verhandlungspause sowie der darauffolgenden Interaktionen zwischen ihr, der Beschuldigten und A. - 17 -