Er sei «platt» gewesen. In den Vorladungen stehe, dass man sich an die Ordnung bei Gericht zu halten habe, man anständig miteinander umgehen solle und gebüsst werde, wenn man ausfällig werde. Aber es sei alles unter den Tisch gekehrt worden und nicht mehr erwähnt worden (GA act. 119). Er beschrieb zudem glaubhaft seine Angst vor einer Corona-Ansteckung (GA act. 120) und schilderte lebensnah, wie er zunächst nicht gemerkt habe, wo die Beschuldigte ihn mit der Spucke getroffen habe, dies jedoch dann festgestellt habe, als er sich auf die Bank gesetzt und seine Hände auf die Beine gelegt habe und in der Folge Desinfektionsmittel auf seine Hose und Hände gesprüht habe (UA act.