Auf die Frage, ob der Beschuldigte etwas in Bezug auf das Spucken thematisiert habe, antwortete die Beschuldigte, er habe etwas gesagt, aber sie könne nicht mehr sagen, was er gesagt habe. Auf die Frage, wie C. darauf gekommen sei, sie zu fragen, ob A. ihrer Tochter nachstelle, führte die Beschuldigte aus, A. habe es gesagt. Als er gesagt habe, sie solle sich entschuldigen, habe C. ihn gefragt, was los sei. Er habe gesagt, sie [die Beschuldigte] würde ihn beschuldigen. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, weswegen sie ihn beschuldigen würde, sagte sie aus, sie wisse nicht, was er gesagt habe (GA act. 125, Audioprotokoll der Verhandlung 59:58 ff.).