C. habe ihn gefragt, was passiert sei. C. habe dann sie gefragt, ob es so sei, ob er ihrer Tochter nachstellen würde. Sie habe dann gesagt, dass sie den Eindruck habe. Sie habe die Frage von C. beantwortet. C. habe ihn daraufhin gefragt, ob er das denn wirklich mache. Sie wisse nicht, was er darauf gesagt habe. C. habe dann relativ schnell die Verhandlung wieder aufgenommen (GA act. 123, Audioprotokoll der Verhandlung 49:51 ff.). Auf die Frage, ob der Beschuldigte etwas in Bezug auf das Spucken thematisiert habe, antwortete die Beschuldigte, er habe etwas gesagt, aber sie könne nicht mehr sagen, was er gesagt habe.