C. habe gesagt, dass sie [die Beschuldigte] A. angespuckt habe. Sie habe dies zuerst nicht verstanden und habe dann zu C. gesagt, sie habe ihre Maske auf und könne ja so nicht spucken. A. sei aufgesprungen und habe sich mit dem Gesicht zu ihr zwischen sie und C. gestellt. Er habe gesagt, dass er eine Entschuldigung erwarten würde. Sie habe C. gefragt, um was es gehen würde. Es sei dann relativ schnell Ruhe gewesen und wieder um das Mietverhältnis gegangen (UA act. 41). Auf den Vorhalt, sie solle dem Gericht gesagt haben, dass A. ihrer Tochter nachstellen würde, antwortete die Beschuldigte: «Ja. Es ist so. Ich sagte zu der Richterin, dass er meiner Tochter nachstelle» (UA act.