Zum einen bestehen keine Hinweise darauf, dass der einvernehmende Polizist der Beschuldigten gesagt habe, ihre Tochter werde zu Hause abgeholt und in einem Nebenzimmer befragt, wenn sie weiterhin aussagen würde, sie habe das Gefühl, A. stalke ihre Tochter. Vielmehr ist aus dem Protokoll der Einvernahme ersichtlich, dass die Beschuldigte nach ihrer Aussage, sie habe der Richterin gesagt, A. stelle ihrer Tochter nach, gefragt worden ist, wie sie dies meine, worauf die Beschuldigte einlässlich verschiedene Situationen geschildert hat, in denen A. aus ihrer Sicht ihrer Tochter nachgestellt habe.