Aus dem Protokoll der Einvernahme ist sodann ersichtlich, dass der Beschuldigten eine Übersetzung angeboten worden ist und sie darauf hingewiesen worden ist, dass gegen sie ein Vorverfahren eröffnet wurde, sie A. am 21. Dezember 2020 um ca. 17:15 Uhr bespuckt haben soll und mehrmals unter anderem auch vor dem Gerichtspräsidium behauptet haben soll, dass er ihrer Tochter nachstelle. Weiter wurde sie darauf hingewiesen, dass sie das Recht habe, die Aussage und Mitwirkung zu verweigern, ihre Aussagen als Beweismittel gegen sie verwendet werden können sowie dass sie berechtigt sei, eine Verteidigung zu bestellen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen.