Die Rechtsbelehrungen betreffend den Gegenstand des Verfahrens, das Aussageverweigerungsrecht sowie das Recht eine Verteidigung zu bestellen oder eine amtliche Verteidigung zu beantragen (Fragen 4, 6 und 7), seien nur bei den Angaben zur Person erfolgt. Das Befragungsprotokoll sei inkorrekt und sie sei daran gehindert worden, das Protokoll vor der Unterschrift auf seine Richtigkeit zu korrigieren. Vieles habe sie gar nicht gesagt und einiges werde völlig falsch dargestellt, weshalb sie das Protokoll nicht unterschrieben habe (Berufungserklärung S. 6 f.).