4. Es sei auf eine Verbindungsbusse nach Art. 42 Abs. 4 StGB, i.V. mit Art. 106 Abs. 1 und Abs. 3 StGB zu verzichten unter Beachtung aller Ausführungen. 5. Es sei auf die Festsetzung einer Freiheitsstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe zu verzichten unter Beachtung aller Ausführungen. 6. Die Forderung des Zivilklägers sei nicht auf den Zivilweg zu verweisen, da diese Forderung nur aus den Vorstellungen und Gedanken des Zivilklägers entstand und nicht den Tatsachen entspricht. 7. Die Beschuldigte sei von der Anklagegebühr freizusprechen 8. Die Beschuldigte sei von den Verfahrenskosten zu befreien.