1.1. Das Urteil vom 30. Mai 2022 sei aufzuheben und ggf. an die Vorinstanz zurückzuweisen. 1.2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, amtliche Dokumente zu berichtigen oder berichtigen zu lassen. 1.3. Die polizeilichen Ermittlungen seien nichtig zu erklären. In der Sache sei zu entscheiden. 1.5. Die Vorinstanz sei anzuweisen, das Bundesamt für Migration zu veranlassen, den Strafeintrag dort zu entfernen. -5- 2. 2. Es sei keine Geldstrafe zu verfügen unter Berücksichtigung von Ziffer 1.