6. Die Forderung des Zivil- und Strafklägers wird auf den Zivilweg verwiesen. 7. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 500.00 festgesetzt und der Beschuldigten auferlegt. 8. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 b) den Spesen von Fr. 96.00 Total Fr. 1'296.00 Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 1'296.00 auferlegt.