Art. 173 StGB, Art. 177 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB Die Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 1'000.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 Rechnungsbetrag CHF 1'800.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.