1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Q. erliess am 31. Mai 2021 folgenden Strafbefehl gegen die Beschuldigte: Sachverhalt: - Üble Nachrede - Beschimpfung Die Beschuldigte hat den Straf- und Zivilkläger A. am 21.12.2020 im Vorraum des Bezirksgerichts in R. bespuckt und hat ihn damit wissentlich und willentlich in seiner Ehre verletzt. Kurz darauf hat die Beschuldigte gegenüber dem Richtergremium bzw. den im Gerichtssaal Anwesenden behauptet, der Straf- und Zivilkläger würde ihrer Tochter nachstellen und hat ihn dadurch mit Wissen und Willen in seiner Ehre verletzt. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: