Bewilligungsinhaberinnen sind die C. GmbH und die N. d.o.o. Des Weiteren wurde ein Mietvertrag zwischen der M. GmbH und der C. GmbH über das Fahrzeug mit dem Kontrollschild […] vorgewiesen. Im Mietvertrag treffen die Vertragsparteien eine Vereinbarung wonach "jederzeit ist Eigentum sowie in der ausschliesslichen Verfügungsmacht der Vertrags-partnerin bzw. befinden, unabhängig davon, ob sie zeitweilig auf der Firma eingelöst sind bzw waren " (Zitat aus Mietvertrag). Wie bereits vorangehend festgestellt, ist auch dieser Mietvertrag unklar und erfüllt das Erfordernis der Gewährleistung der Betriebspflicht nicht.