Art. 3 Abs. 1 STUG lizenzpflichtig. Die Regelmässigkeit gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a PBG dieser Fahrten lässt sich einerseits aus der Auswertung der LSVA-Zählstellen zum Fahrzeug (Kennzeichen […]) ablesen (vgl. Beilage 13) und wird andererseits auch von den Aussagen von H. gestützt (vgl. Schlussverfügung der Kantonspolizei Aargau vom 13. Dezember 2016). Mit dem Fahrzeug (Kennzeichen […]) wurde lediglich jeweils ein innerschweizerischer Personentransport durchgeführt. Solche Fahrten bedürfen gemäss Art. 6 PBG einer Konzession, über welche die C. GmbH nicht verfügt.