Zudem führte H. im Auftrag der C. GmbH zwischen dem 23. Oktober 2016 und 9. November 2016 täglich Fahrten von Luzern nach Bern-Neufeld (morgens) und von Bern-Neufeld nach Luzern (abends) durch. Gemäss Aussage von Herrn I. in der Anzeige des BAV vom 21. Dezember 2017 wurden Passagiere durch die C. GmbH von Bern nach Luzern befördert. Es soll sich unter anderem um Passagiere der J. d.o.o. gehandelt haben, welche in ihrem Auftrag von der C. GmbH aus wirtschaftlichen Überlegungen auf diesem Streckenteil befördert wurden. Beide Fahrzeuge sind gemäss Art. 2 lit. a i.V.m. Art. 3 Abs. 1 STUG lizenzpflichtig.