Die G. ist nicht auf der Genehmigung Nr. […] der C. GmbH aufgeführt und gemäss vertraglicher Absprache betreibt die G. den Verkehrsdienst auf eigene Rechnung und mit eigenem Fahrpersonal. Diese Fahrleistung kann also bewilligungsrechtlich nicht der C. GmbH angerechnet werden. Die G. hat ihr demnach beides für den Linienverkehr nach Italien unzulässigerweise übertragen. Da der Vertrag auch erst im Nachhinein erstellt wurde, ist davon auszugehen, dass diese Fahrten auch durchgeführt worden sind, was zumindest auch vertraglich so bestätigt wurde.