Sowohl die Lizenz als auch die Bewilligung bzw. Genehmigung sind nicht übertragbar und eine Übertragung stellt einen Verstoss gegen die Auflagen der Bewilligungen dar. Ein Beispiel, welches dies gerade zeigt, soll anhand des Vertrages der C. GmbH mit der G. vom 19. September 2015 dargestellt werden: Gemäss diesem Vertrag soll Letztere die Strecke Bern (CH) – Bibione (I) – Ancona (I) – Savona (I) bedienen. Die G. ist nicht auf der Genehmigung Nr. […] der C. GmbH aufgeführt und gemäss vertraglicher Absprache betreibt die G. den Verkehrsdienst auf eigene Rechnung und mit eigenem Fahrpersonal.