Absichtlich habe er die Bewilligung niemandem gegeben (GA 170). Bei der Würdigung der Aussage des Beschuldigten ist zunächst zu beachten, dass er einen Personentransport unter Verwendung der Bewilligung Nr. AE mit einem Bus eines anderen Unternehmens grundsätzlich nicht einfach durchführen darf (Art. 53 VPB; S. 4 Ziff. 5 der Bewilligung Nr. AE, in: UA: blaues Mäppli). Dieser Umstand erweckt erste Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten, wie die Bewilligung Nr. AE in den Verfügungsbereich der E. GmbH gekommen ist.