6.4. Der Beschuldigte gab bei der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. März 2021 an, er wisse nicht, woher Herr F. die Bewilligung gehabt habe. Er (der Beschuldigte) habe einmal einen Bus gemietet und vielleicht die Papiere liegen lassen (GA 48). Bei der Verhandlung vom 16. August 2022 sagte der Beschuldigte aus, er könne sich vorstellen, dass er bei der E. GmbH einen Bus gemietet und eine Fahrt gemacht habe. Wo, wie, was wisse er jetzt nicht mehr. Es könne auch sein, dass er die Bewilligung drin vergessen habe. Absichtlich habe er die Bewilligung niemandem gegeben (GA 170).