38 VPB ist grundsätzlich nicht übertragbar (vgl. Art. 8 Abs. 4 PBG sowie Art. 50 Abs. 1 VPB). Die Inhaberin der Bewilligung kann den Verkehrsdienst jedoch durch ein anderes Unternehmen durchführen lassen, sofern dies in der Bewilligung vorgesehen ist (vgl. Art. 50 Abs. 1 VPB). In der Bewilligung Nr. AE ist nicht vorgesehen, dass der Verkehrsdienst durch die E. GmbH durchgeführt werden kann. Eine Übertragung wie die vorliegende ist demzufolge nicht zulässig und stellt einen Verstoss gegen Art. 57 Abs. 1 lit. b PBG dar. - 12 -