Im Mietvertrag treffen die Vertragsparteien eine Vereinbarung mit dem Wortlaut "Vermietung genannter Reisecar und bestätigen das der Reisecar jederzeit Eigentum der Firma: E. GmbH, unabhängig ob er zeitweilig auf Dritter eingelöst ist bzw. war" (Zitat aus dem Mietvertrag). Es ist einerseits unklar, was die Vertragsparteien an dieser Stelle vereinbaren wollen und andererseits auch, wer jeweils, wenn die Rede von Vertragspartnerin ist, damit gemeint sein soll. In diesem Zusammenhang sei insbesondere drauf hingewiesen, dass gemäss Art. 44 Abs. 1 lit. e der Verordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB;